Pflichtangaben im Internet

04.06.2015

Wer das Internet als Medium zur Präsentation seines Unternehmens nutzt, muss dabei den potentiellen Kunden Informationen über seine Identität geben. Dies gilt nicht nur für die vorgeschriebenen Angaben im Impressum, sondern insbesondere auch für die Kommunikation zu Werbezwecken. Über diese Anbieterkennzeichnung hinaus sind in diesem Zusammenhang datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Alles weitere finden Sie in dem ausführlichen Artikel der IHK Darmstadt.


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