Datenschutzerklärung aktuell?

05.01.2018

Auch bisher schon war jedes Unternehmen, das über die Website personenbezogene Daten erhebt, verpflichtet dazu einige Angaben zu machen. Die erforderlichen Mindestangaben sind durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) umfangreicher geworden.

Die zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-DSGVO läuft am 25.05.2018 aus. Spätestens dann sollte jede Website eines Unternehmens eine nach den neuen Regeln gesetzeskonforme Datenschutzerklärung haben. Ausgenommen sind neben privaten nur solche Internet-Auftritte, die keinerlei personbezogene Daten erheben, was die Ausnahme sein dürfte.

Für weitere Informationen empfehlen wir einen Artikel von heise-online als Einstieg.

Gerne bieten wir Ihnen auch eine - kostenpflichtige - individuelle Unterstützung bei der Identifizierung und Beschreibung der datenschutzrelevanten Aspekte.


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