Auch bisher schon war jedes Unternehmen, das über die Website personenbezogene Daten erhebt, verpflichtet dazu einige Angaben zu machen. Die erforderlichen Mindestangaben sind durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) umfangreicher geworden.
Die zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-DSGVO läuft am 25.05.2018 aus. Spätestens dann sollte jede Website eines Unternehmens eine nach den neuen Regeln gesetzeskonforme Datenschutzerklärung haben. Ausgenommen sind neben privaten nur solche Internet-Auftritte, die keinerlei personbezogene Daten erheben, was die Ausnahme sein dürfte.
Für weitere Informationen empfehlen wir einen Artikel von heise-online als Einstieg.
Gerne bieten wir Ihnen auch eine - kostenpflichtige - individuelle Unterstützung bei der Identifizierung und Beschreibung der datenschutzrelevanten Aspekte.