Neues Urteil zu Facebook Like-Buttons

11.03.2016

Die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen klagte beim Landgericht Düsseldorf gegen ein Unternehmen, weil über dessen Website über das "Gefällt mir"-Plugin von Facebook unerlaubt Daten über das Surfverhalten der Kunden an dieses Unternehmen weitergeleitet würden.

Das bekannte Plugin mit dem "gereckten Daumen" soll schon beim bloßen Aufruf der Seiten diese Daten an Facebook weiterleiten, urteilte das Gericht. Ein solches Vorgehen sei ohne eine entsprechende Aufklärung und einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden rechtswidrig und verletze die Datenschutzvorschriften. In der Begründung des Urteils (Az. 120 151/15) wurde weiter ausgeführt, dass mit der Integration des "Gefällt mir"-Buttons u. a. die IP-Adresse des Besuchers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung an das Unternehmen Facebook weitergeleitet werde.

Aus der Presse konnte man entnehmen, dass die Verbraucherzentrale sechs Unternehmen wegen der Nutzung des Buttons abgemahnt hatte. Eine weitere Klage zu diesem Thema läuft z. Zt. auch vor dem Landgericht München.

Mit diesem Urteil hat sich das Risiko einer Abmahnung erhöht. Es muss abgewartet werden, wie sich die Rechtsprechung zu diesem Thema weiterentwickelt


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